Landratsbeschluss über die Festlegung des Kantonswappens

113.1Decree29.11.1989

Vom 29.11.1989 (Stand 29.11.1989)

Art. Ziff. 1 {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-nw--113.1--Ziff. 1}

  1. Das Wappen des Kantons Nidwalden wird in bezug auf die Anordnung und die heraldischen Farben der Wappenbestandteile, nicht aber betreffend die grafische Gestaltung, wie folgt festgelegt:

Art. Ziff. 2 {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-nw--113.1--Ziff. 2}

  1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
  2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.