121.1•Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht
121.1Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüGLaw01.01.2026
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}(Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG) Vom 28.06.2017 (Stand 01.01.2026)
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt von den Bewerberinnen und Bewerbern als beachtet, sofern im Strafregister-Informationssystem VOSTRA kein Eintrag gemäss Art. 3 Abs. 3 Ziff. 3 oder 3a besteht. 2. Die Bewerberinnen und Bewerber haben in einer Erklärung zusätzlich zu bestätigen, dass sie auch im Ausland keine strafbaren Handlungen begangen haben, die in der Schweiz zu einem Eintrag im Strafregister-Informationssystem VOSTRA führen würden.