Regierungsratsbeschluss über die Festlegung der Zahl der in jeder politischen Gemeinde zu wählenden Mitglieder des Landrates für die Amtsdauer 2026-2030 | Omnilex
132.12•Regierungsratsbeschluss über die Festlegung der Zahl der in jeder politischen Gemeinde zu wählenden Mitglieder des Landrates für die Amtsdauer 2026-2030
Regierungsratsbeschluss über die Festlegung der Zahl der in jeder politischen Gemeinde zu wählenden Mitglieder des Landrates für die Amtsdauer 2026-2030