Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) wird ermächtigt, Dienstleistungen auf dem Gebiet der Versorgung mit Audio- und Videosignalen anzubieten.
Zu diesem Zweck kann das EWN bestehende Anlagen für die Übertragung von Audio- und Video-Signalen erwerben, sich an solchen beteiligen oder solche Anlagen selber erstellen.
Für den Bereich der Versorgung mit Audio- und Video-Signalen hat das EWN eine eigene Rechnung zu führen. Eine Quersubventionierung zu Lasten der Rechnung über die Versorgung des Kantonsgebietes mit elektrischer Energie ist nicht gestattet.