Auf den Zeitpunkt der Errichtung der Spital Nidwalden Immobilien-Gesellschaft wird das bestehende Dotationskapital des Kantonspitals Nidwalden in der Höhe von 40 Millionen Franken wie folgt aufgeteilt und festgesetzt:
in ein Dotationskapital der Spital Nidwalden Immobilien-Gesellschaft in der Höhe von 30 Millionen Franken; und
in ein Dotationskapital des Kantonsspitals Nidwalden in der Höhe von 10 Millionen Franken.
Das Dotationskapital des Kantonsspitals Nidwalden wird gemäss Art. 26 Abs. 1 SpitG auf den Zeitpunkt der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft in voll liberiertes Aktienkapital umgewandelt.
Dieser Landratsbeschluss tritt auf den Zeitpunkt in Kraft, auf den der Regierungsrat die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Oktober 2019 über das Kantonsspital (Spitalgesetz, SpitG) zur Errichtung der Spital Nidwalden Immobilien-Gesellschaft in Kraft setzt.