Regierungsratsbeschluss über die Festlegung der Referenztarife für das Jahr 2026 für stationäre Behandlungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung | Omnilex
742.144•Regierungsratsbeschluss über die Festlegung der Referenztarife für das Jahr 2026 für stationäre Behandlungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Regierungsratsbeschluss über die Festlegung der Referenztarife für das Jahr 2026 für stationäre Behandlungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Dieser Beschluss regelt die Referenztarife für stationäre, nicht medizinisch indizierte ausserkantonale Behandlungen nach Art. 41 Abs. 1bis KVG von Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Nidwalden in Spitälern ohne Leistungsauftrag des Kantons Nidwalden, jedoch mit Leistungsauftrag des Standortkantons.
Der Regierungsrat behält sich vor, bei wesentlichen Änderungen, insbesondere bei endgültig genehmigten oder festgesetzten Tarifen, die Referenztarife anzupassen.
Die rückwirkende Geltendmachung allfälliger Tarifdifferenzen durch die Spitäler oder die Krankenversicherer und den Kanton bleibt vorbehalten.