Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz | Omnilex
912.71•Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz
Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz
Der Kanton Nidwalden tritt der Vereinbarung vom 16. November 2023 zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz bei.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung gemäss Art. 30 der Vereinbarung zu beschliessen, sofern diese nicht den Bestand der öffentlich-rechtlichen Körperschaft betreffen.