Weisungen über die Entsorgung von Bauabfällen

780.112Law02.05.2000

Vom 02.05.2000 (Stand 02.05.2000)

Art. Ziff. 1 Geltungsbereich {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-ow--780.112--Ziff. 1}

  1. Diese Weisungen gelten für Bau- und Abbrucharbeiten, die der Kanton oder seine unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten in Auftrag geben.

Art. Ziff. 2 Entsorgung von Bauabfällen {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-ow--780.112--Ziff. 2}

  1. Bei Bau- und Abbrucharbeiten gelten die Vorgaben der SIA Empfehlung Nr. 430 (Ausgabe 1993) "Entsorgung von Bauabfällen".
  2. In den Werkverträgen ist die Verbindlichkeit der SIA Empfehlung Nr. 430 (Ausgabe 1993) "Entsorgung von Bauabfällen" und die Einhaltung des Entsorgungskonzepts sicherzustellen.

Art. Ziff. 3 Inkrafttreten {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-ow--780.112--Ziff. 3}

  1. Diese Weisungen treten sofort in Kraft.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.