Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Eschenbach, St.Gallenkappel und Goldingen Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 5 462 100.–.
Art. Ziff. 2
Zulasten der Verwaltungsrechnung 2012 wird folgender Nachtragskredit gewährt:
3150.360 Amt für Gemeinden / Staatsbeiträge Fr. 5 462 100.–
Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 5 462 100.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).
Art. Ziff. 3
Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:
mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 1 838 200.– an die Gemeinde Goldingen);
mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der vereinigten Gemeinde Eschenbach (Fr. 2 340 900.– an die vereinigte Gemeinde Eschenbach);
mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 1 283 000.– an die vereinigte Gemeinde Eschenbach).
Art. Ziff. 4
Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die politischen Gemeinden Eschenbach, St.Gallenkappel und Goldingen ihre Vereinigung und die Gesamtschulgemeinde Eschenbach-St.Gallenkappel-Goldingen die Inkorporation in die vereinigte Gemeinde Eschenbach beschliessen.
Art. Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.