Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 49'900'000.– für Teilabbruch und Erweiterung der Kantonsschule Sargans werden genehmigt.
Art. Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 49'900'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2016 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Art. Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Art. Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Art. Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.