Der Kanton St.Gallen kann folgende jährlich wiederkehrende Beiträge für die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung an den folgenden Spitalstandorten gewähren:
Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland bis zu Fr. 1'000'000.–;
Spital Linth bis zu Fr. 1'000'000.–;
Spitalregion Fürstenland Toggenburg bis zu Fr. 1'000'000.–;
Der Kanton St.Gallen kann jährlich wiederkehrende Beiträge für die Notfallversorgung an den Standorten von Gesundheits- und Notfallzentren im Umfang von bis zu Fr. 6'250'000.– gewähren.
Die Regierung wird ermächtigt, mit dem Leistungserbringer die weiteren Einzelheiten der Gewährung der Beiträge für die Notfallversorgung zu vereinbaren.