Dem Zentrum für Labormedizin wird das Grundstück C3789 in St.Gallen zu Eigentum übertragen.
Die Regierung kann weitere Grundstücke bezeichnen, die dem Zentrum für Labormedizin übertragen werden.
Das zuständige Departement bezeichnet die beschränkten dinglichen Rechte sowie die vor- und angemerkten Rechtsverhältnisse, die auf das Zentrum für Labormedizin übertragen werden.
Art. Ziff. 2
Die Übertragung der Grundstücke erfolgt in Form einer Sacheinlage in das Dotationskapital des Zentrums für Labormedizin.
Art. Ziff. 3
Die Gebäude werden unentgeltlich übertragen.
Die Bewertung des Landes erfolgt zum Preis von Fr. 600.– je Quadratmeter.
Investitionen in Grundstücke bis zu 3 Mio. Franken, die nach dem 1. Januar 2018 getätigt wurden, werden zu 90 Prozent der budgetierten Investitionskosten berücksichtigt.
Art. Ziff. 4
Der Aufwertungsgewinn, der im Zusammenhang mit der Übertragung der Grundstücke an das Zentrum für Labormedizin resultiert, wird dem freien Eigenkapital des Kantons zugewiesen.