Kantonsratsbeschluss über die Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland für verschiedene Bauvorhaben am Standort Grabs | Omnilex
321.951.4•Kantonsratsbeschluss über die Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland für verschiedene Bauvorhaben am Standort Grabs
Kantonsratsbeschluss über die Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland für verschiedene Bauvorhaben am Standort Grabs
Der Kanton St.Gallen gewährt der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland für folgende Bauvorhaben am Standort Grabs ein Darlehen von Fr. 100'000'000.–:
Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland zahlt das Darlehen ab dem Jahr 2027 innert 25 Jahren zurück.
Sie entrichtet auf dem rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.
Der Zinssatz entspricht den Konditionen des Kantons zur Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt zuzüglich 0,25 Prozent. Eine Negativverzinsung ist ausgeschlossen.
Die Regierung legt mit der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland die Staffelung der Auszahlung des Darlehens sowie die weiteren Konditionen des Darlehensvertrags fest.