Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 98 000 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und in folgenden vier Tranchen innert 25 Jahren abgeschrieben: Fr. 15 000 000.– ab dem Jahr 2016; Fr. 20 000 000.– ab dem Jahr 2017; Fr. 35 000 000.– ab dem Jahr 2018; Fr. 28 000 000.– ab dem Jahr 2019.
Die Regierung beschliesst im Rahmen des Kostenvoranschlags über Änderungen am Projekt, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten.
Der Kantonsrat beschliesst:
abschliessend über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge ausserordentlicher, nicht vorhersehbarer Umstände entstehen;
über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge Änderungen am Projekt entstehen, soweit nicht die Regierung zuständig ist:
abschliessend bis Fr. 3 000 000.–;
unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums von mehr als Fr. 3 000 000.–.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.