Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen | Omnilex
325.921•Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen
Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen
Der Kanton St.Gallen gewährt der Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen ein Darlehen von Fr. 125 553 000.–.
Die Stiftung Ostschweizer Kinderspital zahlt das Darlehen ab dem Jahr 2022 innert 29 Jahren zurück.
Sie entrichtet auf den rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.
Der Zinssatz beträgt für die Jahre 2018 bis 2022 1,5 Prozent und für die Jahre 2023 bis 2027 2 Prozent. Für die Jahre 2028 bis Ende der Rückzahlung legt die Regierung für jeweils fünf Jahre einen der Refinanzierung angepassten Zinssatz fest.
Er wird unter der Bedingung vollzogen, dass der Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen, vom Kantonsrat erlassen am 4. Juni 2014, rechtsgültig wird.