Der Staat leistet der Heilpädagogischen Vereinigung Rorschach an die auf Fr. 18 288 000.– veranschlagten beitragsberechtigten Kosten für den Bau des Behindertenwohnheims Dörfli in Rorschach einen Staatsbeitrag von 25 Prozent oder höchstens Fr. 4 572 000.–.
Über Staatsbeiträge an Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückzuführen sind, beschliesst der Grosse Rat endgültig.