Die vom Fürstentum Liechtenstein ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.
Art. 2
Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 1. Juli 1974 zur Anwendung.