Die vom Kanton Schwyz ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.
Art. 2
Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.