Die Regierung wird ermächtigt, der Innovationspark AG (in Gründung) während zehn Jahren Beiträge à fonds perdu von insgesamt Fr. 10'000'000.– für den Betrieb des Innovationsparks Ost zu gewähren.
Sie regelt die Modalitäten der Beiträge à fonds perdu durch Vereinbarung.
Die Rechtsgültigkeit dieses Erlasses setzt die Aufnahme des Innovationsparks Ost als Standort des Schweizerischen Innovationsparks durch den Bundesrat voraus.