Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 7 025 304.– zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2008.
Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Die Regierung wird ermächtigt, eine Investitionsvereinbarung für das Jahr 2008 zwischen dem Kanton St.Gallen einerseits und der Schweizerischen Südostbahn AG anderseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen abzuschliessen.