Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 7 846 917.– zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2010.
Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2011 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Die Regierung wird ermächtigt, eine Investitionsvereinbarung für das Jahr 2010 zwischen dem Kanton St.Gallen und der Schweizerischen Südostbahn AG über die Finanzierung technischer Verbesserungen abzuschliessen.