Das Vorhaben und der Voranschlag für die Investitionskosten von Fr. 3'940'000.– zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten werden genehmigt.
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des gewährten Sonderkredits Änderungen betreffend die vorgesehenen Standorte und Objekte vorzunehmen, soweit dies betrieblich notwendig ist.