Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen und dem Staatsrat der Republik und des Kantons Neuenburg über die Befreiung bestimmter Zuwendungen von den Erbschafts- und Schenkungssteuern | Omnilex
811.721•Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen und dem Staatsrat der Republik und des Kantons Neuenburg über die Befreiung bestimmter Zuwendungen von den Erbschafts- und Schenkungssteuern
Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen und dem Staatsrat der Republik und des Kantons Neuenburg über die Befreiung bestimmter Zuwendungen von den Erbschafts- und Schenkungssteuern
Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen und der Staatsrat der Republik und des Kantons Neuenburg vereinbaren hiemit, dass alle Zuwendungen zugunsten des andern Kantons, einer Gemeinde, einer ihrer Anstalten oder einer öffentlichen oder gemeinnützigen Institution mit Sitz im andern Kanton gegenseitig von den kantonalen und kommunalen Erbschafts- und Schenkungssteuern oder einer gleichartigen Steuer befreit sein sollen.
Die vorliegende Vereinbarung ist nicht anwendbar, wenn und soweit der Verstorbene die Erbschaftssteuern nicht dem Empfänger der Zuwendung, sondern ausdrücklich den gesetzlichen oder eingesetzten Erben überbunden hat.
Die vorliegende Vereinbarung kann unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jederzeit von der einen oder andern der unterzeichneten Regierungen gekündigt werden.