Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer | Omnilex
811.725•Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Vermögenszuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkungen zugunsten nachstehender Empfänger im andern Kanton werden gegenseitig von jeder Erbschafts- und Schenkungssteuer des Staates und der Gemeinden befreit:
der Staat und seine Anstalten,
die Gemeinden und ihre Anstalten,
der katholische und der evangelische Konfessionsteil bzw. die staatlich anerkannten Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden,
juristische Personen mit öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken, wenn diese in einem der vertragschliessenden Kantone oder im allgemeinen schweizerischen Interesse erfüllt werden.