Die ehemalige Werkschule +GF+ wird für einen jährlichen Mietzins von Fr. 190'000.00 (Basis Landesindex der Konsumentenpreise vom 31. Mai 1994) zuzüglich Nebenkosten gemietet. Im ersten Jahr beträgt der Mietzins Fr. 160'000.00. Der Mietzins wird den Indexveränderungen angepasst.
Art. 2
Für die Einrichtung (Baumassnahmen und Ausstattung) zur Nutzung der ehemaligen Werkschule +GF+ durch die Seminarabteilungen der Kantonsschule und das Didaktische Zentrum wird ein Kredit von Fr. 885'000.00 bewilligt. Der Kredit beruht auf der Kostenbasis vom 1. April 1994. Er wird bis zur Fertigstellung der Einrichtungen den veränderten Baukosten gemäss Zürcher Baukostenindex angepasst.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.