Beschluss betreffend die Übernahme der Trägerschaft der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen (GIBS) durch den Kanton Schaffhausen | Omnilex
412.110•Beschluss betreffend die Übernahme der Trägerschaft der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen (GIBS) durch den Kanton Schaffhausen
Beschluss betreffend die Übernahme der Trägerschaft der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen (GIBS) durch den Kanton Schaffhausen
Der Kanton Schaffhausen übernimmt die Trägerschaft der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt auf einen vom Regierungsrat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Wird die Übertragung des Schulgebäudes der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen auf den Kanton in der kantonalen Volksabstimmung oder in der Abstimmung der Stadt Schaffhausen abgelehnt, fällt dieser Beschluss dahin.