Der Kanton Schaffhausen übernimmt die Trägerschaft der Berufsschule der Georg Fischer AG Schaffhausen. Die Schule wird in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen (GIBS) eingegliedert.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.