Für die Erstellung von Ersatzbauten sowie für Umbauten des kantonalen Psychiatriezentrums wird ein Kredit von Fr. 22'900'000.00 bewilligt.
Der Kredit basiert auf der Kostenbasis vom 1. April 1998. Er wird den bis zur Fertigstellung der Bauten veränderten Kosten gemäss Zürcher Baukostenindex angepasst.
Art. 2
Zur Sicherstellung der Finanzierung wird ab dem Jahr 2000 ein zweckgebundener Steuerzuschlag in der Höhe von einem Prozent der einfachen Staatssteuer erhoben.
Der Zuschlag wird so lange erhoben, bis die gesamten Baukosten einschliesslich Zinsen abgeschrieben sind.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk in Kraft.
Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.