Die vom Regierungsrat am 20. März 2018 und 18. September 2018 erlassene Anpassung des kantonalen Richtplanes, Kapitel Windenergie wird genehmigt.
Art. 2
Dieser Beschluss ist nach der Genehmigung der Anpassung des kantonalen Richtplanes durch das UVEK im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.