Nachtrag zur Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 betreffend Zuteilung der evangelischen Einwohner zu Rickenbach und Wilen an die evangelische Kirchgemeinde Wil | Omnilex
187.512•Nachtrag zur Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 betreffend Zuteilung der evangelischen Einwohner zu Rickenbach und Wilen an die evangelische Kirchgemeinde Wil
Nachtrag zur Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 betreffend Zuteilung der evangelischen Einwohner zu Rickenbach und Wilen an die evangelische Kirchgemeinde Wil
Auf Ansuchen der evangelischen Einwohner zu Wilen bei Rickenbach und mit Zustimmung der Kirchenvorsteherschaft Sirnach, wohin die Betreffenden bisher kirchlich gehörten, werden die Evangelischen der thurgauischen Ortschaft Wilen bei Rickenbach an die evangelische Kirchgemeinde Wil zugeteilt.
Art. 2
Diese Zuteilung erfolgt in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen, wie die Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 das Verhältnis für die evangelischen Einwohner der thurgauischen Ortschaft Rickenbach zur evangelischen Kirchgemeinde Wil, Kanton St. Gallen, geordnet hat.
Art. 3
Dieser Nachtrag zur genannten Übereinkunft ist ebenfalls gemäss den in den Kantonen St. Gallen und Thurgau gültigen Gesetzen höherer Genehmigung zu unterstellen.