Reglement zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (Entsendegesetz, EntsG) | Omnilex
20.1515•Reglement zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (Entsendegesetz, EntsG)
Reglement zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (Entsendegesetz, EntsG)
Das Amt für Arbeit und Migration ist Kontroll- und Sanktionsbehörde nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 9 Absatz 2 EntsG (SR 823.20).
Es erfüllt alle Aufgaben, die das Entsendegesetz der zuständigen kantonalen Behörde überträgt und die nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.
Das Verwaltungsverfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345), soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt.
Zuständigkeit und Verfahren für die Strafverfolgung richten sich nach dem Gerichtsorganisationsgesetz (RB 2.3221) und der Strafprozessordnung (SR 312.0).