Die kantonale Einsichtnahmestelle für die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt ist die Mediathek Wallis (Kantonsbibliothek).
Art. 2
Die gedruckten Fassungen der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS), der systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) und des Bundesblattes (BBl) können im Sitz der Mediathek Wallis (Kantonsbibliothek) in Sitten, auf deutsch und auf französisch während den üblichen Öffnungszeiten kostenlos konsultiert werden.
Die elektronischen Online-Fassungen der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS), der systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) und des Bundesblattes (BBl) können in den Amtssprachen des Bundes im Sitz der Mediathek Wallis (Kantonsbibliothek) in Sitten und in den Zweigstellen von Brig, Martinach und Saint-Maurice während den üblichen Öffnungszeiten kostenlos konsultiert werden.
Art. 3
Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Der Beschluss über die kantonalen Einsichtnahmestellen der eidgenössischen Gesetzessammlungen vom 16. September 1987 wird aufgehoben.