Die Sitzungsentschädigungen für die Mitglieder der Schlichtungskommission für Mietverhältnisse werden wie folgt festgelegt:
a) Präsidium:
pro Tag
pro Halbtag
pro einzelne Stunde
b) Mitglieder:
pro Tag
pro Halbtag
pro einzelne Stunde
Die Entschädigungen für das Präsidium für die Vorbereitung der Dossiers und das Studium der Fälle sowie die Korrektur und Unterzeichnung von Modellen und Entscheiden wird wie folgt festgelegt:
a) Präsidium: pro einzelne Stunde
Art. 2
Die Entschädigung pro Mahlzeit beträgt 25 Franken.
Die Mitglieder haben in der Regel Anspruch auf die Vergütung der Reisespesen (SBB 2. Klasse oder PTT Einheimischen-Billett).
Es werden nur die effektiven Kosten vergütet.
Art. 3
Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt aufgrund einer jährlichen Abrechnung durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.
Art. 4
Der vorliegende Beschluss hebt denjenigen vom 10. Juli 1997 auf und ersetzt ihn. Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.