Beschluss über den Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen für Arbeitnehmer des Sektors der industriellen Wartung und Reinigung | Omnilex
221.600•Beschluss über den Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen für Arbeitnehmer des Sektors der industriellen Wartung und Reinigung
Beschluss über den Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen für Arbeitnehmer des Sektors der industriellen Wartung und Reinigung
Dieser Normalarbeitsvertrag gilt für das ganze Gebiet des Kantons Wallis.
Er regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen einerseits Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der Entsorgung von Abfällen oder der Sanierung beschäftigt und anderseits Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die eine Tätigkeit ausüben, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu demontieren, zu waren, zu regeln oder deren Funktionieren wiederherzustellen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags.
Art. 2 Löhne
Die zwingenden Mindestlöhne sind die folgenden:
| unqualifizierter Arbeitnehmer | Fr. 25,90 | Fr. 4'714.- |
| qualifizierter Arbeitnehmer | Fr. 27,60 | Fr. 5'023.- |
Was den Monatslohn betrifft, berechnet sich der Mindestlohn auf der Grundlage von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden.
Art. 3 Wirkungen
Dieser Normalarbeitsvertrag gilt direkt für die Arbeitverhältnisse, die er regelt. Von diesem Normalarbeitsvertrag darf nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer abgewichen werden.