Beschluss zur Definition der Liste der durch das Amt für Sonderschulwesen anerkannten Fachstellen für das standardisierte Abklärungsverfahren im Rahmen der Zuteilung von Sonderschulmassnahmen | Omnilex
411.354•Beschluss zur Definition der Liste der durch das Amt für Sonderschulwesen anerkannten Fachstellen für das standardisierte Abklärungsverfahren im Rahmen der Zuteilung von Sonderschulmassnahmen
Beschluss zur Definition der Liste der durch das Amt für Sonderschulwesen anerkannten Fachstellen für das standardisierte Abklärungsverfahren im Rahmen der Zuteilung von Sonderschulmassnahmen
Folgende Fachstellen sind im Rahmen des standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) anerkannt:
das Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET);
die Fachärzte FMH (Kinderpsychiater, Augenärzte, Neuropädiater usw.);
die Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie des Spitals Wallis;
die privaten Psychologen (FSP) oder Neuropsychologen (FSP).
Das Amt für heilpädagogische Frühberatung (AHF) kann die Abklärungsberichte der oben aufgeführten Fachstellen für die vom ihm betreuten Kinder ergänzen.
Art. 2 Aufgabe
Bei einem Antrag auf verstärkte Sonderschulmassnahmen oder einer Verlängerung dieser Massnahmen können diese Fachstellen dazu aufgefordert werden, einen Bericht zuhanden des Amtes für Sonderschulwesen zu verfassen, sofern das vorherige Einverständnis der gesetzlichen Vertreter vorliegt.