Beschluss über die Festsetzung der Einschreibegebühren für die Diplom- und Maturitätsprüfungen

413.114Decree12.07.1991

Vom 02.10.1970 (Stand 12.07.1991)

Art. 1

  1. Die Einschreibegebühr für die Maturitätsprüfung beträgt 200 Franken.

Art. 2

  1. Die Einschreibegebühr für die Handelsdiplom-Prüfungen beträgt 100 Franken.
  2. Dieser Beschluss tritt ab sofort in Kraft. Er ersetzt die diesbezüglichen Beschlüsse des Staatsrates vom 13. Juni 1949 und 23. März 1965.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.