Dekret über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2025 im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fonds | Omnilex
612.2•Dekret über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2025 im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fonds
Dekret über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2025 im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fonds
Ziel dieses Dekrets ist es, einige gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds zu ändern, damit das in der Kantonsverfassung vorgesehene Ziel eines finanziellen Gleichgewichts erreicht werden kann.
Art. 2 Besondere Bestimmungen
Gibt es bei Abschluss der vom Dekret betroffenen Rechnungsjahre einen Ertrags- und Finanzierungsüberschuss, so wird der Überschuss vorrangig und proportional dem Fonds zur Vorausfinanzierung des Kapitals der FMV SA, dem Fonds für den Rückkauf von Wasserkraftanlagen und dem Solidaritätsfonds für Energie und Wasser zugewiesen. Ein allfällig verbleibender Überschuss wird anschliessend für eine Einlage in die Fonds verwendet, die vom Einfrieren der Verzinsung betroffen sind, sofern eine vollständige Verzinsung möglich ist.