Kantonsratsbeschluss betreffend Textverarbeitung und Büroautomation in der kantonalen Verwaltung

153.5Decree01.09.1988

Vom 01.09.1988 (Stand 01.09.1988)

Art. 1

  1. Für die Einführung der Textverarbeitung und Büroautomation in der Staatskanzlei, den Direktionssekretariaten und den Sekretariaten von acht Ämtern wird ein Kredit von Fr. 1 994 000.– bewilligt. Davon gehen Fr. 1 685 000.– zulasten der Investitionsrechnung, Fr. 309 000.– zulasten der Laufenden Rechnung.

Art. 2

  1. Die Kosten für den weiteren Ausbau der Textverarbeitung und Büroautomation werden auf dem Budgetwege bewilligt.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.