Für die Einführung der Textverarbeitung und Büroautomation in der Staatskanzlei, den Direktionssekretariaten und den Sekretariaten von acht Ämtern wird ein Kredit von Fr. 1 994 000.– bewilligt. Davon gehen Fr. 1 685 000.– zulasten der Investitionsrechnung, Fr. 309 000.– zulasten der Laufenden Rechnung.
Art. 2
Die Kosten für den weiteren Ausbau der Textverarbeitung und Büroautomation werden auf dem Budgetwege bewilligt.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft.