Verfügung über die Delegation der Entscheidungsbefugnis der Direktion des Innern über Anträge zur Sperrung der Veröffentlichung von Personenangaben aus dem Grundbuch im Internet und zum Vollzug der Sperrung an das Grundbuch- und Vermessungsamt | Omnilex
153.718•Verfügung über die Delegation der Entscheidungsbefugnis der Direktion des Innern über Anträge zur Sperrung der Veröffentlichung von Personenangaben aus dem Grundbuch im Internet und zum Vollzug der Sperrung an das Grundbuch- und Vermessungsamt
Verfügung über die Delegation der Entscheidungsbefugnis der Direktion des Innern über Anträge zur Sperrung der Veröffentlichung von Personenangaben aus dem Grundbuch im Internet und zum Vollzug der Sperrung an das Grundbuch- und Vermessungsamt
Die der Direktion des Innern gemäss § 4 Abs. 1 Ziff. 14 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017 zustehende Entscheidungsbefugnis über den Antrag zur Sperrung der Veröffentlichung von Personenangaben im Internet gemäss § 149a Abs. 2 EG ZGB und zum Vollzug der Sperrung werden an das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) delegiert.