Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Obergericht für die Amtsperiode 2025–2030 | Omnilex
161.811•Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Obergericht für die Amtsperiode 2025–2030
Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Obergericht für die Amtsperiode 2025–2030
Die Zahl der vollamtlichen Mitglieder im Obergericht wird für die Amtsperiode 2025–2030 auf vier festgesetzt.
Art. 2
Die Zahl der teilamtlichen Mitglieder im Obergericht wird für die Amtsperiode 2025–2030 auf drei festgesetzt. Die Beschäftigungsgrade betragen einmal 80 Prozent und zweimal 50 Prozent.