Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2025–2030 | Omnilex
161.812•Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2025–2030
Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2025–2030
Das Kantonsgericht setzt sich in der Amtsperiode 2025–2030 aus acht Mitgliedern im Vollamt und vier Mitgliedern im Teilamt zusammen. Die Beschäftigungsgrade der Teilämter betragen einmal 80 Prozent, einmal 60 Prozent und zweimal 50 Prozent.
Art. 2
Das Strafgericht setzt sich in der Amtsperiode 2025–2030 aus vier Mitgliedern im Vollamt und einem Mitglied im Teilamt zusammen. Der Beschäftigungsgrad des Teilamts beträgt 70 Prozent.
Art. 3
Die Zahl der Ersatzmitglieder des Kantons- und des Strafgerichts wird für die Amtsperiode 2025–2030 auf sechs festgesetzt.