Kantonsratsbeschluss betreffend zweites Hauptamt im Verwaltungsgericht ab der Amtsperiode 1997–2000

161.813Decree25.01.1996

Vom 25.01.1996 (Stand 25.01.1996)

Art. 1

  1. Im Verwaltungsgericht wird ab der Amtsperiode 1997–2000 nebst dem Präsidenten ein zweites richterliches Hauptamt geschaffen.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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