Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen | Omnilex
411.6-A1•Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen
(Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV)
Vom 29.10.2020 (Stand 01.02.2021)
Art. 1
Der Kanton Zug erklärt den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) vom 27. Juni 2019.
Art. 2
Der Kanton Zug erklärt rückwirkend per 31. Dezember 2019 den Austritt aus der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997. Der Austritt erfolgt mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Interkantonalen Vereinbarung vom 27. Juni 2019.
Art. 3
Das Inkrafttreten der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 27. Juni 2019 setzt voraus, dass 18 Kantone ihren Beitritt erklären.
Art. 4
Mit dem Inkrafttreten dieses Kantonsratsbeschlusses wird der Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 30. April 1998 aufgehoben.