Gewählte Expertinnen und Experten für die Lehrabschlussprüfungen, welche den eidgenössisch anerkannten Expertinnen-/Expertenkurs besuchen, erhalten folgende Entschädigungen:
Fr. 200.– Taggeld für einen Kurstag;
Fr. 100.– pauschale Spesenentschädigung für einen Kurstag.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2005 in Kraft.