414.121•Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen
414.121Regulation01.01.2025
Vom 26.03.2018 (Stand 01.01.2025)
1a. Das zuständige Schulleitungsmitglied der Wirtschaftsmittelschule entscheidet über die Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers. Für die Aufnahme sind der Notendurchschnitt sowie das Leistungsniveau massgebend.
1a. Das zuständige Schulleitungsmitglied der Fachmittelschule entscheidet über die Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers. Für die Aufnahme sind der Notendurchschnitt sowie das Leistungsniveau massgebend.
{
"legislation": {
"canton": "zg",
"source": "ch-lexwork-zg",
"systematicNumber": "414.121",
"structuredDocumentId": 28595
},
"content": {
"canton": "zg",
"systematicNumber": "414.121",
"structuredDocumentId": 28595
}
}