Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung mit Standort im Kanton Zug an die OYM College AG mit 1 Million Franken.
Art. 2
Der Beitrag wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Colleges am Standort Cham ausgerichtet.
Art. 3
Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.