Regierungsratsbeschluss betreffend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz | Omnilex
511.12•Regierungsratsbeschluss betreffend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
Regierungsratsbeschluss betreffend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
Die Sicherheitsdirektion ist zuständige Behörde zur Stellung des Gesuchs um einen polizeilichen Unterstützungseinsatz und zur Bewilligung eines polizeilichen Unterstützungseinsatzes im Sinne von Art. 4 ff. des Konkordats.
Der Regierungsratsbeschluss vom 25. Mai 1982 betreffend die zuständige Behörde gemäss Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.