Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Privathaushalt

831.52Decree01.01.1985

Vom 18.12.1984 (Stand 01.01.1985)

Art. 1

  1. Für die Arbeits- und Lehrverhältnisse im Privathaushalt wird der nachstehende Normalarbeitsvertrag erlassen.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 1985 in Kraft. Auf denselben Zeitpunkt wird der Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Privathaushalt vom 28. Dezember 1980 aufgehoben.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen und im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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