Regierungsratsbeschluss betreffend den Vollzug des Bundesgesetzes über die Erwerbsausfallentschädigungen an Wehrpflichtige (Erwerbsersatzordnung) | Omnilex
843.1•Regierungsratsbeschluss betreffend den Vollzug des Bundesgesetzes über die Erwerbsausfallentschädigungen an Wehrpflichtige (Erwerbsersatzordnung)
Regierungsratsbeschluss betreffend den Vollzug des Bundesgesetzes über die Erwerbsausfallentschädigungen an Wehrpflichtige (Erwerbsersatzordnung)
Der Vollzug des Bundesgesetzes über die Erwerbsausfallentschädigungen an Wehrpflichtige (Erwerbsersatzordnung) vom 25. September 1952 wird der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Zug übertragen. Die Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 29. Dezember 1947 und der zugehörigen Vollziehungsvorschriften finden sinngemässe Anwendung.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1953 in Kraft. Er ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen und im Amtsblatt zu veröffentlichen.