Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Innovationsprojekts «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie» | Omnilex
913.3•Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Innovationsprojekts «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie»
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Innovationsprojekts «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie»
(KRB Dekarbonisierung)
Vom 27.10.2022 (Stand 13.01.2023)
Art. 1
Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms Zug+ an der «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie» für den Projektteil Methan-Pyrolyse mit maximal 1,72 Millionen Franken an den direkten Kosten. Der Betrag geht an den Verein zur Dekarbonisierung der Industrie.
Wird das Projekt frühzeitig abgebrochen oder betragen die Gesamtkosten des Teilprojekts Methan-Pyrolyse weniger als 8 Millionen Franken, beteiligt sich der Kanton mit 22 Prozent an den effektiven Kosten des Teilprojekts.
Art. 2
Der Betrag wird gestaffelt auf das Jahr des Baubeginns des Demonstrators und auf das Folgejahr im Verhältnis von ca. zwei Dritteln zu einem Drittel ausbezahlt.
Art. 3
Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.